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   OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13   

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https://dejure.org/2015,1692
OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13 (https://dejure.org/2015,1692)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2015 - 4 LA 249/13 (https://dejure.org/2015,1692)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 4 LA 249/13 (https://dejure.org/2015,1692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 64 ff SOG ND; § 65 Abs 3 SOG ND; § 65 Abs 1 SOG ND; § 64 SOG ND
    Belastung; kumulierte Belastung; Verhältnismäßigkeit; Wiederholung; Zwangsgeld; Zwangsgeldfestsetzung; Zwangsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 392
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 2210/12

    Bestimmtheit eines Verwaltungsakts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Nds. OVG, Beschl. v. 23.04.2009 - 11 ME 478/08 - Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2013 - 6 A 2210/12 -).

    Folglich sind auch materielle Einwendungen eines Betroffenen gegen die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung für die Verwaltungsvollstreckung grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2013 - 6 A 2210/12 -).

  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13
    In der Entscheidung zum System deutscher Jagdgenossenschaften (Herrmann ./. BRD, Urt. v. 26.06.2012, Az. 9300/07) habe der EGMR festgestellt, dass der Eigentümer imstande sein müsse, auf seinen Flächen die Jagdausübung vollständig zu verbieten.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Nds. OVG, Beschl. v. 23.04.2009 - 11 ME 478/08 - Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2013 - 6 A 2210/12 -).
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13
    Tragender Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts ist vielmehr, dass die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorangehender Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der nachfolgenden Akte und letztlich der Anwendung der Zwangsmittel ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 31/81 -, NJW 1984, 2591).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommt, ist eine Versagung rechtlichen Gehörs aber nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls deutlich machen, dass dies wider Erwarten nicht geschehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.9.1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182, 187; Senatsbeschl. v. 25.11.2009 - 4 LA 221/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 11 ME 478/08

    Rechtsmittel in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Nds. OVG, Beschl. v. 23.04.2009 - 11 ME 478/08 - Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2013 - 6 A 2210/12 -).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags eines Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 90, 215, 218; BVerwG, Beschl. v. 25.9.1998 - 3 B 113.98 - m.w.N.; Senatsbeschl. v. 25.11.2009 - 4 LA 221/09 -).
  • BVerwG, 09.10.2008 - 9 PKH 2.08

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe; Einwendung; Präklusion; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Nds. OVG, Beschl. v. 23.04.2009 - 11 ME 478/08 - Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2013 - 6 A 2210/12 -).
  • BVerwG, 19.01.1977 - 4 C 31.75

    Beseitigungsverfügung - Bodenrechtliche Situation - Bestandskraft der Verfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach dem Eintritt der Bestandskraft der Grundverfügung in der Weise verändert hat, dass die Verfügung sich nunmehr als rechtswidrig erweist (vgl. zur Änderung der Sachlage: BVerwG, Urt. v. 19.01.1977 - IV C 31.75 -, DÖV 1977, 335).
  • OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17

    Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG;

    Die Rechtmäßigkeit des der Vollstreckung zugrundeliegenden Verwaltungsaktes (hier der Ordnungsverfügung des Beschwerdegegners vom 1. August 2016) ist zwar grundsätzlich bei Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen nicht mehr zu prüfen, da nach allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen die Vollstreckung aus einem Verwaltungsakt zwar dessen Wirksamkeit, nicht aber dessen Rechtmäßigkeit voraussetzt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - juris: Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 - juris: Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 4 LA 249/13 - juris: Rn. 17; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. November 2017 - 20 ZB 16.991 - juris: Rn. 17).
  • VG Hannover, 20.08.2021 - 12 B 2434/21

    Rinderstall; Überbelegung

    Da sie auch rechtmäßig ist (s.o.), bedarf die Frage, ob bzw. wann eine Rechtmäßigkeit der Grundverfügung überhaupt Voraussetzung für die Vollstreckung ist, keiner Entscheidung (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 2.2.2015 - 4 LA 249/13 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2018 - 8 ME 63/18

    Festsetzung eines Zwangsgeldes gegenüber eines Ausländers aufgrund fehlender

    Ist der Pflichtige zur Erfüllung der Handlungspflicht rechtlich oder tatsächlich auf die Mitwirkung eines Dritten angewiesen, so kann die Vollstreckung möglich sein, wenn der Pflichtige gegenüber dem Dritten weisungsbefugt ist oder dieser durch eigenständigen Verwaltungsakt zur Duldung oder Mitwirkung verpflichtet worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2015 - 4 LA 249/13 -, NVwZ-RR 2015, 857, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.9.2005 - 10 S 971/05 -, DAR 2006, 168, juris Rn. 25; App/Wettlaufer, Praxishandbuch Verwaltungsvollstreckungsrecht, 5. Aufl. 2011, § 30 Rn. 8; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 14. Aufl. 2008, § 13 Rn. 33).
  • VG Schleswig, 11.07.2019 - 11 B 51/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zwangsgeld

    Nur wenn nachträglich Umstände eintreten, die eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirken, sodass sich die auferlegte Handlungspflicht nunmehr als rechtwidrig erweist, würde die Vollstreckung des Verwaltungsaktes ausnahmsweise unzulässig werden (siehe nur Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2015 - 4 LA 249/13, juris Rn.10 m.w.N.).
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